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In meiner Praxis wende ich die nachfolgenden Behandlungsverfahren an:

 

Die Abrechnung setzt sich aus den Ziffern der Heilpraktiker-Gebührenordnung zusammen, welche Sie hier einsehen können.

Schmerztherapie nach Liebscher&Bracht

Die Schmerztherapie besteht aus 2-4 Behandlungssitzungen, wobei die erste Sitzung mit ausführlicher Anamnese, Behandlung und Anleitung der Engpassdehnung ca. 1,5 Stunden dauert. Die Folgebehandlungen sind mit 1 Stunden angesetzt. Um den Behandlungsfortschritt zu erhalten, benötigen Sie ein Faszienrollset und einen "Knieretter" sowie eine Schlaufe, oder einzelne Teile. Diese Produkte schaffen Sie nur einmalig an, von der Verarbeitung her können sie ein Leben lang halten. Zu den Behandlungskosten kommen somit ca. 50- 250 EUR an Material hinzu. Mit diesem Material erzielen Sie den besten Fortschritt, jedoch können Sie wählen, ob Sie es erst ohne dieses Material probieren. Wenn Sie bereits Rollen oder Schlaufen haben, bringen Sie diese zum ersten Termin mit. 

 

Beispielhaft werden bei 4 Behandlungen folgende Beträge berechnet: 

Sitzung 1    140,00 EUR

Sitzung 2-4   90,00 EUR

Abrechnungsziffern

 

Osteopathie:

Eine osteopathische Behandlung setzt sich zusammen aus: einer Beratung, einer Untersuchung und der Behandlung der verschiedenen Gelenke oder Organe. Je nach Behandlung kann die Rechnungssumme für eine Behandlung variieren.

Die Rechnungssumme für die Behandlung eines Säuglings oder Kleinkindes mit ca. 45 EUR fällt geringer aus, als die Behandlung eines Erwachsenen mit ca. 90-110 EUR.

Nachfolgend ein Abrechnungsbeispiel für eine osteopathische Erstbehandlung:

Ziffer 5 Beratung 20.50 EUR

Ziffer 1 Untersuchung 20.50 EUR

Ziffer 35.2 Behandlung des Schultergelenks 26.00 EUR

Ziffer 35.4 Behandlung des Schlüsselbeins 15.50 EUR

Ziffer 35.3 viscerale Behandlung der Leber 11.80 EUR

Die Behandlungskosten können je nach Vertrag von den privaten Krankenversicherungen übernommen. Die gesetzlichen Krankenkassen variieren stark in ihrer Erstattungsleistung.

allgemeine Naturheilverfahren

Die allgemeinen Naturheilverfahren können individuell unterschiedlich in Behandlung und Abrechnung ausfallen. Eventuell sind weitergehende diagnostische Maßnahmen wie Stuhlproben zur Erkennung von Unverträglichkeiten oder Blutentnahmen für den Hormonstatus nötig, die gesondert mit dem Labor abgerechnet werden.  Hier sollten Sie in der Erstbehandlung wie oben genannt von Kosten zwischen 90-110 EUR ausgehen.

externe Diagnostikleistungen

Weiterführende Leistungen durch ein Stuhl- oder Blutlabor werden  direkt mit dem Labor durch den Patienten abgerechnet.

Sie erhalten nach der Behandlung eine Rechnung, die Sie vor Ort bar oder per EC- oder Kreditkarte begleichen können.

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